$GME to the moon?! So nutzt du deine Gamestop-Verluste

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$GME to the moon? Der rasan­te Auf­stieg und Fall der Game­stop-Aktie in den ers­ten Wochen des Jah­res 2021 domi­nier­te die Medi­en­land­schaft. Auf der einen Sei­te ste­hen die Gewin­ner, die teil­wei­se aber­wit­zi­ge Ren­di­ten im hohen tau­send­stel­li­gen Pro­zent­be­reich ver­bu­chen konn­ten. Auf der ande­ren Sei­te ste­hen vie­le Anle­ger, die sich einen noch höhe­ren Kurs im Rah­men eines soge­nann­ten „short-squeeze“ erhoff­ten und hohe Ver­lus­te ein­ge­fah­ren haben.

In die­sem Blog-Bei­trag möch­ten wir Euch mit der Besteue­rung von Kapi­tal­erträ­gen ver­traut machen und eine etwa­ige Ver­lust­nut­zung aus die­ser Einkunftsart.

Wann ist ein Gewinn oder Verlust überhaupt realisiert?

In vie­len Foren liest man der­zeit „if you do not sell, you do not have los­ses”. Auch wenn dies zunächst nach Durch­hal­te­pa­ro­len klingt, hat die­se Aus­sa­ge einen wah­ren Kern. Gewin­ne und Ver­lus­te aus Kapi­tal­ein­künf­ten wer­den gem. §20 EStG erst dann rea­li­siert, wenn das ent­spre­chen­de Wert­pa­pier ver­kauft wurde.

Erst bei einem Ver­kauf dei­nes Wert­pa­piers setzt eine Steu­er­pflicht (bei Gewin­nen) oder Ver­lust­nut­zung (bei Aus­fäl­len) ein.

Ich habe meine Aktien mit Gewinn verkauft. Was muss ich jetzt beachten?

Wenn du dei­nen Bro­ker in Deutsch­land hast, wirst du in der Regel nicht viel machen müs­sen. Als Finanz­in­sti­tut sind die meis­ten Bro­ker ver­pflich­tet die Kapi­tal­erträ­ge ein­zu­be­hal­ten und abzu­füh­ren. Grund­sätz­lich ver­steu­erst du 26,375% dei­ner Kapi­tal­erträ­ge (Kapi­tal­ertrag­steu­er + Soli­da­ri­täts­zu­schlag) und ggf. noch Kir­chen­steu­er (zwi­schen 8 und 9 % von der Kapi­tal­ertrag­steu­er, vari­iert nach Bundesland).

Bei­spiel PH: Der in Deutsch­land ansäs­si­ge, unver­hei­ra­te­te und nicht reli­giö­se Phil­lip Hart­mann, erwirbt am 04.01.21 1.000 Akti­en an der Game­stop Cor­po­ra­ti­on zu einem Preis von € 50 pro Wert­pa­pier. Der Kurs steigt zum 15.01.21 auf € 60 pro Aktie. PH wirbt zu die­sem Kurs wei­te­re 500 Akti­en. Zum 21.01.21 erwirbt er zu einem Kurs von € 75 wei­te­re 500 Akti­en. Am 28.1.21 ver­äu­ßert PH 1.750 Akti­en zu einem Kurs von € 80.
Lösung: Der Gewinn ist der Unter­schieds­be­trag zwi­schen den Ein­nah­men aus der Ver­äu­ße­rung nach Abzug der Auf­wen­dun­gen, die im unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang mit der Ver­äu­ße­rung ste­hen und den Anschaf­fungs­kos­ten der Wert­pa­pie­re.

Hier­bei gel­ten die zuerst ange­schaff­ten Wert­pa­pie­re als zuerst ver­äu­ßert (First in first out – ‚FiFo‘).

1.750 * € 65 = € 113.750 (Erlö­se aus dem Ver­kauf der Akti­en)
./. 1.000 * € 50 = € 50.000 (zuerst ange­schaff­te Wert­pa­pie­re)
./. 500 * € 60 = € 30.000
./. 250 * € 80 = € 20.000

Gewinn aus Kapi­tal­ver­mö­gen: € 13.750, der als Gewinn anzu­set­zen ist.
Zudem kann PH den Spa­rer-Pausch­be­trag (€801 bei Ein­zel­ver­an­la­gung) vom Unter­schieds­be­trag abziehen.

Ich habe Verluste gemacht. Kann ich diese nutzen?

Scha­de um das Geld, aber die gute Nach­richt ist: Ja, kannst du! Du kannst dei­ne Ver­lus­te aus Kapi­tal­ein­künf­ten mit dei­nen Gewin­nen ver­rech­nen. Ach­tung: Du kannst die­se Ver­lus­te aus­schließ­lich mit Kapi­tal­erträ­gen ver­rech­nen und nicht mit ande­ren Ein­kunfts­ar­ten (z.B. dei­nem Ange­stell­ten­lohn). Dafür kannst du einen zeit­lich unbe­fris­te­ten Ver­lust­vor­trag bil­den, den du mit spä­te­ren Gewin­nen ver­rech­nen kannst.

Erst wenn Dei­ne Kapi­tal­erträ­ge den Spa­rer-Pausschber­trag + Ver­lust­vor­trä­ge über­stei­gen, musst du den zu über­stei­gen­den Betrag versteuern.

Bei­spiel DH: Der in Deutsch­land ansäs­si­ge, unver­hei­ra­te­te und nicht reli­giö­se Dani­el Hart­mann, erwirbt am 04.01.21 1.000 Akti­en an der Game­stop Cor­po­ra­ti­on zu einem Preis von € 100 pro Wert­pa­pier. Der Kurs fällt und DH ver­kauft sei­ne Wert­pa­pie­re am 01.02.21 zu einem Preis von €50. Am 02.02.21 kauft DH 200 Tes­la-Akti­en für €300 und ver­kauft die­se eini­ge Tage spä­ter für €750 pro Wertpapier.
Lösung:
Kauf­preis Game­stop 1.000 x €100 = €10.000
Ver­kaufs­preis Game­stop 1.000 x €50 = €5.000
Ver­lust­vor­trag DH: -€5.000

Kauf­preis Tes­la 200 x €300 = €60.000
Ver­kaufs­preis Tes­la 200 x €750 = €150.000
Gewinn Tes­la: €90.000

Steu­er­be­las­tung DH:
Gewinn Tes­la €90.000
./. Ver­lust­vor­trag €5.000
./. Spa­rer-Pausch­be­trag €801
= zu ver­steu­ern­de Kapi­tal­ein­künf­te 84.199 €
davon Kapi­tal­ertrag­steu­er (25 %) €21.049,75
davon Soli­da­ri­täts­zu­schlag (5,5 %) €1.157,74

= Steu­er­last ca. 22.207€
= Net­to­ge­winn DH €61.992

Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?

Grund­sätz­lich ver­fügt jeder Steu­er­pflich­ti­ge über einen Spa­rer-Pausch­be­trag von €801 (bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung €1.602). Nor­ma­ler­wei­se könn­te man die­sen erst im Fol­ge­jahr (z.B. im Jahr 2022 für die Steu­er­erklä­rung 2021) anset­zen. Bei den Kapi­tal­erträ­gen kann man mit einem Frei­stel­lungs­auf­trag sein Finanzinstitut/Broker dazu anwei­sen, die Kapi­tal­erträ­ge bis zur Höhe von €801/€1.602 nicht abzu­füh­ren und dem Kon­to im glei­chen Jahr wie­der gut­schrei­ben zu lassen. 

Wir emp­feh­len euch den ent­pre­chen­den Insti­tu­ten einen Frei­stel­lungs­auf­trag zu ertei­len, um von die­sem Liqui­di­täts­ef­fekt zu profitieren. 

Mer­ke: Ihr könnt auch meh­re­re Frei­stel­lungs­auf­trä­ge bei ver­schie­de­nen Insti­tu­tio­nen stellen.

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