Als Studierender einen Verlustvortrag bilden

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Ver­lust­vor­trag? Als Stu­die­ren­der? Ich gebe euch recht, in den meis­ten Fäl­len denkt man bei einem Ver­lust­vor­trag eher an ver­lust­träch­ti­ge Unter­neh­men, die den Jah­res­fehl­be­trag aus dem Vor­jahr in die nächs­te Peri­ode vortragen.

Auch als Pri­vat­per­son kannst du einen Ver­lust­vor­trag bil­den. Und das kann sich gera­de beim Berufs­ein­stieg rich­tig loh­nen. Es ist aller­dings zu beach­ten, dass die ent­schei­den­de Grö­ße die Ein­nah­men sind (bei­spiels­wei­se das Gehalt aus einem 450€-Job).

Wie bildet man einen Verlustvortrag?

  • Du musst dich in der Zweit­aus­bil­dung befin­den. Bei­spie­le hier­für wären ein Mas­ter­stu­di­um, ein Pro­mo­ti­ons­stu­di­um oder ein Bache­lor mit vor­he­ri­ger Berufs­aus­bil­dung. Aber auch Aus­ga­ben aus einer Wei­ter­bil­dung nach der Aus­bil­dung (z. B. ein Tech­ni­ker oder Meis­ter) kön­nen genutzt werden;
  • Dei­ne Ein­nah­men müs­sen gerin­ger sein als dei­ne Aus­ga­ben (zu den Ein­nah­men gehört nicht der Unter­halt dei­ner Eltern).

Was mache ich, wenn ich noch in der Erstausbildung bin?

  • Man unter­schei­det zwi­schen Wer­bungs­kos­ten und Son­der­aus­ga­ben.
  • Wer­bungs­kos­ten sind unbe­grenzt gel­tend zu machen, des­halb ist ein Ver­lust­vor­trag möglich.
  • In der Erst­aus­bil­dung gel­ten dei­ne Stu­di­en­kos­ten als Son­der­aus­ga­ben. Dei­ne Aus­ga­ben im Zusam­men­hang mit dei­ner Aus­bil­dung sind im Kalen­der­jahr bis zu 6.000€ abzugs­fä­hig. Aus­ga­ben über 6.000€ kannst du in dei­ner Erst­aus­bil­dung lei­der nicht ansetzen.

Was für Kosten kann ich überhaupt absetzen?

Anbei fin­det ihr einen klei­nen Auzug abzugs­fä­hi­ger Kosten:

  • Stu­di­en­ge­büh­ren;
  • Kurs- und Prüfungsgebühren;
  • Fach­li­te­ra­tur;
  • Büro- und Schreibmaterial;
  • Com­pu­ter, Tablet (ggf. Abschrei­bung bei Wert über 1.000€);
  • Fahrt­kos­ten;
  • Zin­sen für Studienkredit;
  • Zweit­wohn­sitz (z.B. Woh­nung Auslandssemester);
  • Mit­glieds­bei­trä­ge an stu­den­ti­sche Organisationen.

Wichtige Tipps für den Verlustvortrag

Bezahlt die Kos­ten von eurem eige­nen Konto

  • Wenn eure Eltern euch unter­stüt­zen, küm­mert euch dar­um, dass ihr per­sön­lich von eurem Kon­to die Miet­kos­ten, Stu­di­en­ge­büh­ren & Co. bezahlt. Ansons­ten könn­te es zu Pro­ble­men bei der Aner­ken­nung der Kos­ten geben.

Trade off: Neben­job vs. Verlustvortrag

  • Sofern nicht unbe­dingt not­wen­dig, kann es sein, dass es steu­er­lich mehr Sinn macht kei­ner Neben­tä­tig­keit nach­zu­ge­hen. Eure Ein­nah­men aus die­sen Tätig­kei­ten wer­den gegen eure Aus­ga­ben gerech­net und ver­min­dern euren Verlustvortrag.

Was sind Arbeitsmittel?

Vor­ab: Ihr könnt Arbeits­mit­tel nur anset­zen, wenn ihr den Finanz­be­hör­den glaub­haft machen könnt, dass die­ser zu einem Pro­zent­teil (den ihr schät­zen müsst – wir emp­feh­len 50%) steu­er­lich gel­tend machen.

Typi­sche Bei­spie­le hier­für wären:

  • Klein­mö­bel
  • Schreib­tisch­stüh­le
  • Soft­ware
  • Lap­tops

Bei Arbeits­mit­teln, wel­ches nahe­zu aus­schließ­lich beruf­lich (hier­mit wäre auch das Stu­di­um gemeint) genutzt wer­den kön­nen, sind die Anschaf­fungs­kos­ten bis zu einer Höhe von 800 Euro ohne MwSt direkt von eurem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men abziehen.

Ein wenig kom­pli­zier­ter wird es mit der coro­nabe­ding­ten MwSt-Sen­kung, des­halb emp­feh­len wir die Net­to­kos­ten auf den Rech­nun­gen als Berech­nungs­grund­la­ge zu nehmen.

Ihr müsst kei­ne Bele­ge ein­rei­chen, aller­dings kön­nen euch die Finanz­be­hör­den dazu auf­for­dern. Des­halb emp­feh­len wir drin­gend die Bele­ge auf­zu­he­ben (oder als pdf abzulegen).

Wofür dieser Aufwand?

Ein Ver­lust­vor­trag ist nicht ganz ein­fach anzu­set­zen und zer­bricht jähr­lich etli­chen Stu­die­re­den den Kopf. Da kann man natür­lich die Fra­ge stel­len: was bringt mir das?

Ganz ein­fach: Ein Ver­lust­vor­trag aus dem Stu­di­um ist finan­zi­ell äußerst lukrativ.

Der Ver­lust­vor­trag wird in den fol­gen­den Jah­ren mit den Ein­künf­ten ver­rech­net (sofern ihr Ein­künf­te über €8.354 erzielt) und drückt euch in der Pro­gres­si­ons­ta­bel­le stark nach unten. Sofern ihr den Ver­lust­vor­trag noch nicht im ers­ten Jahr kom­plett auf­ge­braucht habt, ist die­ser auch in den nächs­ten Jah­ren nutzbar.

Durch ein Aus­lands­se­mes­ter oder durch Stu­di­en­ge­büh­ren könnt ihr hohe Ver­lust­vor­trä­ge auf­bau­en, die euch beim Berufs­ein­stieg finan­zi­ell enorm hel­fen werden.

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