Verlustvortrag? Als Studierender? Ich gebe euch recht, in den meisten Fällen denkt man bei einem Verlustvortrag eher an verlustträchtige Unternehmen, die den Jahresfehlbetrag aus dem Vorjahr in die nächste Periode vortragen.
Auch als Privatperson kannst du einen Verlustvortrag bilden. Und das kann sich gerade beim Berufseinstieg richtig lohnen. Es ist allerdings zu beachten, dass die entscheidende Größe die Einnahmen sind (beispielsweise das Gehalt aus einem 450€-Job).
Wie bildet man einen Verlustvortrag?
- Du musst dich in der Zweitausbildung befinden. Beispiele hierfür wären ein Masterstudium, ein Promotionsstudium oder ein Bachelor mit vorheriger Berufsausbildung. Aber auch Ausgaben aus einer Weiterbildung nach der Ausbildung (z. B. ein Techniker oder Meister) können genutzt werden;
- Deine Einnahmen müssen geringer sein als deine Ausgaben (zu den Einnahmen gehört nicht der Unterhalt deiner Eltern).
Was mache ich, wenn ich noch in der Erstausbildung bin?
- Man unterscheidet zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben.
- Werbungskosten sind unbegrenzt geltend zu machen, deshalb ist ein Verlustvortrag möglich.
- In der Erstausbildung gelten deine Studienkosten als Sonderausgaben. Deine Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Ausbildung sind im Kalenderjahr bis zu 6.000€ abzugsfähig. Ausgaben über 6.000€ kannst du in deiner Erstausbildung leider nicht ansetzen.
Was für Kosten kann ich überhaupt absetzen?
Anbei findet ihr einen kleinen Auzug abzugsfähiger Kosten:
- Studiengebühren;
- Kurs- und Prüfungsgebühren;
- Fachliteratur;
- Büro- und Schreibmaterial;
- Computer, Tablet (ggf. Abschreibung bei Wert über 1.000€);
- Fahrtkosten;
- Zinsen für Studienkredit;
- Zweitwohnsitz (z.B. Wohnung Auslandssemester);
- Mitgliedsbeiträge an studentische Organisationen.
Wichtige Tipps für den Verlustvortrag
Bezahlt die Kosten von eurem eigenen Konto
- Wenn eure Eltern euch unterstützen, kümmert euch darum, dass ihr persönlich von eurem Konto die Mietkosten, Studiengebühren & Co. bezahlt. Ansonsten könnte es zu Problemen bei der Anerkennung der Kosten geben.
Trade off: Nebenjob vs. Verlustvortrag
- Sofern nicht unbedingt notwendig, kann es sein, dass es steuerlich mehr Sinn macht keiner Nebentätigkeit nachzugehen. Eure Einnahmen aus diesen Tätigkeiten werden gegen eure Ausgaben gerechnet und vermindern euren Verlustvortrag.
Was sind Arbeitsmittel?
Vorab: Ihr könnt Arbeitsmittel nur ansetzen, wenn ihr den Finanzbehörden glaubhaft machen könnt, dass dieser zu einem Prozentteil (den ihr schätzen müsst – wir empfehlen 50%) steuerlich geltend machen.
Typische Beispiele hierfür wären:
- Kleinmöbel
- Schreibtischstühle
- Software
- Laptops
Bei Arbeitsmitteln, welches nahezu ausschließlich beruflich (hiermit wäre auch das Studium gemeint) genutzt werden können, sind die Anschaffungskosten bis zu einer Höhe von 800 Euro ohne MwSt direkt von eurem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Ein wenig komplizierter wird es mit der coronabedingten MwSt-Senkung, deshalb empfehlen wir die Nettokosten auf den Rechnungen als Berechnungsgrundlage zu nehmen.
Ihr müsst keine Belege einreichen, allerdings können euch die Finanzbehörden dazu auffordern. Deshalb empfehlen wir dringend die Belege aufzuheben (oder als pdf abzulegen).
Wofür dieser Aufwand?
Ein Verlustvortrag ist nicht ganz einfach anzusetzen und zerbricht jährlich etlichen Studiereden den Kopf. Da kann man natürlich die Frage stellen: was bringt mir das?
Ganz einfach: Ein Verlustvortrag aus dem Studium ist finanziell äußerst lukrativ.
Der Verlustvortrag wird in den folgenden Jahren mit den Einkünften verrechnet (sofern ihr Einkünfte über €8.354 erzielt) und drückt euch in der Progressionstabelle stark nach unten. Sofern ihr den Verlustvortrag noch nicht im ersten Jahr komplett aufgebraucht habt, ist dieser auch in den nächsten Jahren nutzbar.
Durch ein Auslandssemester oder durch Studiengebühren könnt ihr hohe Verlustvorträge aufbauen, die euch beim Berufseinstieg finanziell enorm helfen werden.