3 Gründe, warum du deine Steuererklärung einreichen solltest

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Verfasst von Letztes Update am

Dir ist sicher schon auf­ge­fal­len, dass auf dei­ner Gehalts­ab­rech­nung die Lohn­steu­er ein­zeln aus­ge­wie­sen ist und auto­ma­tisch vom Arbeit­ge­ber an die zustän­di­ge Finanz­be­hör­de abge­führt wird. Doch wie berech­net sich dei­ne Lohn­steu­er­schuld überhaupt? 

Doch wie berech­net sich dei­ne Lohn­steu­er­schuld über­haupt und wie­so soll­test du dei­ne Steu­er­erklä­rung einreichen?

Der Staat berücksichtigt deine tatsächlichen Kosten nicht

Die Besteue­rung in Deutsch­land ergibt sich aus dem pro­gres­si­ven Steu­er­satz. Das bedeu­tet, dass du, sobald du eine Gren­ze in § 32a EStG über­schrit­ten hast, jeden dar­über hin­aus lie­gen­den € mit neu­en Grenz­steu­er­sät­zen besteuerst.

In Deutsch­land ken­nen wir fol­gen­de Grenz­steu­er­sät­ze:

Ein­kom­men (in €)Grenz­steu­er­satz (in %)
0 — 9.4080
9.409 — 14.53214 — 24
14.533 — 57.05124 — 42
57.052 — 270.50042 — 45
ab 270.50145 (soge­nann­te “Rei­chen­steu­er”)
Quel­le: §32a EStG
Stand 15.11.2020

Die Grenz­steu­er­sät­ze sagen zunächst erst mal wenig über dei­nen tat­säch­li­chen Steu­er­satz aus. Um die­sen aus­zu­rech­nen, müss­test du dein Jah­res­ein­kom­men ermit­teln und die For­meln des §32a EStG anwenden. 

Zur Ver­an­schau­li­chung haben wir für euch die fol­gen­de Gra­fik auf­be­rei­tet, die das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men in Rela­ti­on mit der zu zah­len­den Ein­kom­men­steu­er und den Durch­schnitts­steu­er­satz zeigt:

Doch wie berech­net sich das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men? Ver­ein­facht gesagt nimmt der Staat dein Brut­to­jah­res­ge­halt, zieht hier­von einen Wer­bungs­kos­ten­pausch­be­trag in Höhe von 1.000 € ab (ggf. noch Frei­be­trä­ge) und kommt auf dein zu ver­steu­ern­des Einkommen. 

Dabei wer­den aber fol­gen­de Din­ge (Lis­te stark ver­kürzt) außer acht gelassen:

  • Tat­säch­li­che Kos­ten für den Fahrt­weg zur Arbeit
  • Kos­ten für Arbeitsmittel
  • Wei­ter­bil­dungs­kos­ten
  • Umzugs­kos­ten
  • Bewer­bungs­kos­ten

Vie­le Men­schen in Deutsch­land wür­den allein durch den Fahrt­weg zur Arbeit mehr als 1.000 € Wer­bungs­kos­ten anset­zen kön­nen. Dazu kom­men noch Son­der­aus­ga­ben (z. B. Bei­trä­ge für die pri­va­te Alters­vor­sor­ge) oder außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen (z. B. Kos­ten im Krank­heits­fall).

Hier­bei hel­fen dir die von uns vor­ge­stell­ten Steu­er­tools, um bedarfs­ge­recht auf den Ein­zel­fall maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen zu fin­den und dein tat­säch­lich zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men zu ermit­teln. Laut dem Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt beträgt die durch­schnitt­li­che Rück­erstat­tung in Deutsch­land im Jahr 1.027 €.

Also wor­auf noch war­ten? Hier geht es zu unse­rem Steu­er­soft­ware Test.

Zusam­men­ge­fasst: Ihr stiehlt dem Staat kein Geld, son­dern wer­det nur bedarfs­ge­recht besteuert.

Du entlastest den Staat und unterstützt die deutsche Wirtschaft

So para­dox es zunächst klin­gen mag, aber du hilfst dem Gemein­wohl mit der Ein­rei­chung einer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung. Das durch­schnitt­li­che Haus­halts­brut­to­ein­kom­men in Deutsch­land betrug im Jahr 2018 4.846 €.

Wir sind uns wahr­schein­lich einig, dass das, ver­gli­chen mit vie­len ande­ren Län­dern auf der Welt, ein statt­li­ches Ein­kom­men ist. Trotz­dem könn­te man die Fra­ge stel­len, was Haus­hal­te mit einer Steu­er­rück­erstat­tung im Bereich von 1.000 – 3.500 € machen wür­den. Ver­mut­lich wird die­ses Geld größ­ten­teils weder in bri­ti­sche Über­see­ge­bie­te wan­dern noch in nicht ange­mel­de­te Gewer­be inves­tiert, son­dern viel wahr­schein­li­cher im Bun­des­ge­biet gespart oder konsumiert.

Sofern du die­ses Geld anlegst (und, das am bes­ten der­zeit nicht auf dem Spar­buch), ent­las­tet du den Staat bei der Alters­vor­sor­ge. Bei regel­mä­ßi­gem Spa­ren oder Inves­tie­ren ist es unwahr­schein­li­cher, dass du im Ren­ten­al­ter auf zusätz­li­che Unter­stüt­zung ange­wie­sen bist, son­dern der Staat von dei­ner vor­aus­schau­en­den Lebens­wei­se profitiert.

Und auch wenn du das Geld für ein Auto, eine grö­ße­re Woh­nung oder ande­re Ver­brauchs- bzw. Gebrauchs­ge­gen­stän­de ver­wen­dest, hilfst du den Staat, denn auf die meis­ten Kon­sum­gü­ter in Deutsch­land zahlst du Umsatz­steu­er. Zudem unter­stützt du damit die Unter­neh­men in Deutsch­land, die wie­der­um ihre Mit­ar­bei­ter bezah­len kön­nen, die im Umkehr­schluss auch wie­der Lohn­steu­er zah­len … naja, den Rest die­ses Kreis­laufs könnt ihr euch ja selbst ausmalen.

Du hilfst dem Gemeinwohl

Der Staat ent­schei­det nicht nach dem Zufalls­prin­zip, wel­che Aus­ga­ben abzugs­fä­hig sind und wel­che Kos­ten nicht absetz­bar sind. In Deutsch­land sind bei­spiels­wei­se Spen­den an Ver­ei­ne, NGOs oder ande­re mild­tä­ti­ge Zwe­cke (teil­wei­se) abzugsfähig:

  • Du hast ein Fai­ble für Poli­tik, aber die Mit­glieds­bei­trä­ge müs­sen nicht unbe­dingt sein? Kein Pro­blem, die­se Bei­trä­ge sind zu 50% von der Steu­er absetzbar;
  • Du möch­test einen loka­len Ver­ein unter­stüt­zen? Dann nichts wie hin, vie­le Mit­glieds­bei­trä­ge von Ver­ei­nen (aus­ge­nom­men Sport­ver­ei­ne) sind eben­falls zu 50% abzugsfähig;
  • Du hast etwas Geld für Men­schen übrig, die es viel­leicht nicht so gut haben, wie du? Dann wird es höchs­te Zeit über Spen­den an gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen nach­zu­den­ken. Die­se sind eben­falls teil­wei­se abzugsfähig;
  • Dei­ne Über­le­gun­gen zur beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung sind schon gereift, aber die die Stu­di­en­ge­büh­ren, die Kos­ten für Lite­ra­tur und Fahrt­weg erschei­nen dir doch etwas hoch? Das kannst du eben­falls von dei­nem Jah­res­ein­kom­men absetzen.

Auch wenn du die Bei­trä­ge nicht zu ein­hun­dert Pro­zent erstat­tet bekommst, kann es Sinn machen, sich steu­er­ermä­ßig­ten Zwe­cken zu beschäf­ti­gen. Denn du hilfst nicht nur dir und dem Gemein­wohl, son­dern kann auch ein Anreiz für einen posi­ti­ven Lebens­wan­del sein.

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