Wann sollten Sie einen Steuerberater beauftragen?

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Verfasst von Letztes Update am

Einleitung

Ein Steu­er­be­ra­ter kann für vie­le Men­schen eine wert­vol­le Res­sour­ce sein, wenn es dar­um geht, ihre Steu­ern zu opti­mie­ren und sicher­zu­stel­len, dass sie alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len. Aber wann soll­ten Sie tat­säch­lich einen Steu­er­be­ra­ter beauf­tra­gen? In die­sem Blog­bei­trag wer­den wir uns eini­ge der wich­tigs­ten Fak­to­ren anse­hen, die bei der Ent­schei­dung eine Rol­le spie­len können.

Ers­tens ist es wich­tig zu beach­ten, dass nicht jeder einen Steu­er­be­ra­ter braucht. Wenn Sie eine ein­fa­che Steu­er­erklä­rung haben, die ledig­lich Ein­kom­men aus einem regu­lä­ren Arbeits­ver­hält­nis und mög­li­cher­wei­se ein paar klei­ne Zins- oder Miet­ein­nah­men ent­hält, kön­nen Sie mög­li­cher­wei­se auch ohne die Hil­fe eines Steu­er­be­ra­ters aus­kom­men. In sol­chen Fäl­len kön­nen Steu­er­soft­ware oder ‑dienst­leis­tun­gen eine gute Alter­na­ti­ve sein, die in der Regel deut­lich güns­ti­ger sind als die Diens­te eines Steuerberaters.

Wann Sie jedoch unbe­dingt einen Steu­er­be­ra­ter beauf­tra­gen soll­ten, ist, wenn Ihre Steu­er­erklä­rung kom­ple­xer wird und Sie sich unsi­cher sind, wie Sie bestimm­te Aspek­te rich­tig behan­deln sol­len. Dazu kön­nen bei­spiels­wei­se gehören:

Steuerberater als Selbstständiger oder Unternehmer

Als Selbst­stän­di­ger oder Unter­neh­mer haben Sie mög­li­cher­wei­se mit einer Viel­zahl von Steu­er­sät­zen und ‑regeln zu kämp­fen, die für regu­lä­re Arbeit­neh­mer nicht gel­ten. Ein Steu­er­be­ra­ter kann Ihnen dabei hel­fen, die rich­ti­gen Steu­ern zu berech­nen und sicher­zu­stel­len, dass Sie alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllen.

Steuerberater bei Kapitalerträgen

Wenn Sie Zin­sen, Divi­den­den oder ande­re Arten von Kapi­tal­erträ­gen erzie­len, müs­sen Sie die­se in Ihrer Steu­er­erklä­rung ange­ben. Hier­bei kön­nen unter­schied­li­che Steu­er­sät­ze und ‑regeln zum Tra­gen kom­men, je nach­dem, ob die Erträ­ge aus einem Spar­buch, Akti­en oder ande­ren Anla­ge­for­men stam­men. Ein Steu­er­be­ra­ter kann Ihnen dabei hel­fen, die rich­ti­gen Steu­er­sät­ze zu berech­nen und sicher­zu­stel­len, dass Sie alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllen.

Steuerberater bei Immobilienbesitz

Wenn Sie Immo­bi­li­en besit­zen, müs­sen Sie in der Regel Steu­ern auf die Miet­ein­nah­men zah­len. Dabei kön­nen unter­schied­li­che Regeln und Steu­er­sät­ze zum Tra­gen kom­men, je nach­dem, ob es sich um Wohn­raum oder Gewer­be­raum han­delt und ob Sie die Immo­bi­lie selbst nut­zen oder ver­mie­ten. Ein Steu­er­be­ra­ter kann Ihnen dabei hel­fen, die rich­ti­gen Steu­er­sät­ze zu berech­nen und sicher­zu­stel­len, dass Sie alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllen.

Steuerberater bei Steuerschulden

Wenn Sie hohe Steu­er­schul­den haben, kann es schwie­rig sein, die­se zu bewäl­ti­gen. Ein Steu­er­be­ra­ter kann Ihnen dabei hel­fen, mög­li­che Lösun­gen zu fin­den und Ihre Steu­er­schul­den zu mini­mie­ren. Dazu kön­nen bei­spiels­wei­se gehören:

  • die Auf­tei­lung der Steu­er­schuld auf meh­re­re Raten,
  • die Stun­dung der Steuerschuld,
  • die Erlas­sung der Steu­er­schuld unter bestimm­ten Voraussetzungen.

Ein Steu­er­be­ra­ter kann Ihnen auch dabei hel­fen, mög­li­che Stra­fen oder Sank­tio­nen zu ver­mei­den, die im Fal­le von ver­spä­te­ten oder unvoll­stän­di­gen Steu­er­erklä­run­gen dro­hen können.

Fazit

Es ist auch wich­tig zu beach­ten, dass der Beauf­tra­gung eines Steu­er­be­ra­ters immer mit Kos­ten ver­bun­den ist. Die Höhe der Kos­ten hängt dabei in der Regel von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie bei­spiels­wei­se der Kom­ple­xi­tät der Steu­er­erklä­rung und der erfor­der­li­chen Bera­tungs­zeit. In der Regel berech­nen Steu­er­be­ra­ter ihre Leis­tun­gen ent­we­der nach Zeit­auf­wand oder als Pau­scha­le. Wenn Sie sich unsi­cher sind, was Sie von einem Steu­er­be­ra­ter erwar­ten kön­nen und was die­ser leis­ten kann, soll­ten Sie sich im Vor­feld aus­führ­lich infor­mie­ren und gege­be­nen­falls ver­schie­de­ne Ange­bo­te einholen.

Eine wei­te­re wich­ti­ge Über­le­gung ist, ob der Steu­er­be­ra­ter, den Sie beauf­tra­gen, auch über die not­wen­di­ge Qua­li­fi­ka­ti­on und Erfah­rung ver­fügt. In Deutsch­land ist der Beruf des Steu­er­be­ra­ters gesetz­lich gere­gelt und nur Per­so­nen, die über die ent­spre­chen­de Aus­bil­dung und Zulas­sung ver­fü­gen, dür­fen die­sen Beruf aus­üben. Wenn Sie einen Steu­er­be­ra­ter beauf­tra­gen, soll­ten Sie daher immer dar­auf ach­ten, dass die­ser über die not­wen­di­ge Qua­li­fi­ka­ti­on ver­fügt und aktu­ell zuge­las­sen ist.

Ins­ge­samt lässt sich sagen, dass der Beauf­tra­gung eines Steu­er­be­ra­ters in vie­len Fäl­len sinn­voll sein kann. Wenn Ihre Steu­er­erklä­rung kom­ple­xer wird oder Sie sich unsi­cher sind, wie Sie bestimm­te Aspek­te rich­tig behan­deln sol­len, kann ein Steu­er­be­ra­ter eine wert­vol­le Unter­stüt­zung sein. Auch bei hohen Steu­er­schul­den kann ein Steu­er­be­ra­ter Ihnen dabei hel­fen, mög­li­che Lösun­gen zu fin­den und Ihre Steu­er­schul­den zu mini­mie­ren. Wich­tig ist jedoch, dass Sie sich im Vor­feld genau infor­mie­ren und sicher­stel­len, dass der Steu­er­be­ra­ter, den Sie beauf­tra­gen, über die not­wen­di­ge Qua­li­fi­ka­ti­on und Erfah­rung verfügt.

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